JudikaturJustizRS0033314

RS0033314 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2011

Die von der beklagten Partei übernommene Verpflichtung, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, ist eine Belastungsübernahme nach § 1404 ABGB. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den Kläger von der Zahlung der ihm vorgeschriebenen Steuer zu befreien, genügt den Erfordernissen des § 226 ZPO. Die Leistungsfrist ist von Amts wegen beizusetzen.

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