JudikaturJustizRS0033002

RS0033002 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

Auch Garantieverträge sind Rechtsgeschäfte, die gemäß den §§ 914, 915 ABGB auszulegen sind. Dem steht der Grundsatz der formellen Garantiestrenge nicht entgegen, weil dieser kein Selbstzweck ist, sondern nur soweit trägt, als dies dem Willen der Vertragsparteien entspricht.

Entscheidungen
47