JudikaturJustizRS0032667

RS0032667 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Jede echte Zession hat grundsätzlich zur Folge, dass der Zedent nicht mehr berechtigt ist, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen. Bei der "stillen" Abtretung ist der Zedent wie jeder sonstige indirekte Stellvertreter im eigenen Namen forderungslegitimiert, auch wenn dem anderen Teil bekannt ist, dass er für Rechnung eines anderen auftritt.

Entscheidungen
3