JudikaturJustizRS0032587

RS0032587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Der gerichtliche Vergleich hat zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages und einer Prozesshandlung. Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden.

Entscheidungen
51