JudikaturJustizRS0032504

RS0032504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2018

Wer ein Recht nach Abschluss eines allgemeinen Vergleiches geltend macht, ist im Bestreitungsfall hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für den Nichteintritt der Bereinigungswirkung des Vergleiches behauptungspflichtig und beweispflichtig.

Entscheidungen
16