Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 18.399,06 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin sind S 2.400 Barauslagen und S 1.454,46 Umsatzsteuer enthalten) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten, dem ehemaligen Arbeitnehmer ihres Rechtsvorgängers, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 550.269,11 sA. Zur Begründung führt sie aus, sie habe im Jahr 1978 festgestellt, daß der Beklagte an sie unzureichende, ungenaue und zum Tei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Den Vorwurf der Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO stützt die Revisionswerberin auf die Behauptung, der angefochtenen Entscheidung könne eine Begründung für die fehlende Berechtigung der von der klagenden Partei erhobenen Berufung sowie eine Erörterung de…