Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.086,40 (darin enthalten S 1.014,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 5.5.1991 kam es zwischen dem Beklagten einerseits und seinem Bruder Heinz T***** andererseits, die jeweils ein im Eigentum des anderen stehendes Motorrad lenkten, zu einem Verkehrsunfall. Das Motorrad des Heinz T***** war bei der klagenden Partei haftpflichtversichert. Den …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil, soweit ersichtlich, eine vergleichbare Fallkonstellation vom Obersten Gerichtshof noch nicht zu beurteilen war. Sie ist aber nicht berechtigt. Nicht mehr strittig ist im Revisionsverfahren, daß als Anspruchsgrundlage allein § 1431 ABGB in Frage kommt. Diese Bestim…