9Ob30/08i—OGH Entscheidung
08. Oktober 2008
…1387 ABGB), verlöre doch sonst der Vergleich seinen Sinn (vgl 1 Ob 193/98h mwN). Ein außergerichtlicher Vergleich ist lediglich in den Grenzen des § 1385 ABGB anfechtbar, wenn also ein Irrtum über die Vergleichsgrundlage, also über wesentliche Umstände, welche die den Vergleich schließenden Parteien als feststehend angenommen haben, vorliegt (Ertl in…