8Ob2361/96f—OGH Entscheidung
12. Dezember 1996
…Da der Vergleich der Bereinigung strittiger und zweifelhafter Rechtsverhältnisse dient, ergeben sich für die Irrtumsanfechtung Besonderheiten (Koziol-Welser, Grundriß I10, S 287; Ertl in Rummel, ABGB2, Rz 1 zu § 1385). § 1385 ABGB ist dahin auszulegen, daß eine Irrtumsanfechtung nur in Betracht kommt, wenn der Irrtum das betrifft, was die Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses als sicher, also…