Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben und das angefochtene Teilurteil dahin abgeändert, daß es einschließlich des bestätigten Teiles insgesamt als Teilurteil zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klag…
Text Entscheidungsgründe: Da die Begründung des Berufungsgerichtes, soweit es das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes verneint, zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist dazu auszuführen: Soweit die beklagte Partei bei ihren Ausführungen davon ausgeht,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Grundsätzlich beendet jede Entlassung das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung, gleichgültig, ob ein Entlassungsgrund vorliegt oder nicht. Auch die ungerechtfertigte Entlassung löst somit das Dienstverhältnis auf (Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht4, 462; Marti…