JudikaturJustizRS0031773

RS0031773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2021

Die Entlassung beendet, auch wenn ein wichtiger Grund nicht vorliegt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung (ablehnend der gegenteiligen SZ 24/280, Arb 8732).

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