Spruch I. Das unter der AZ 9 ObA 96/20p unterbrochene Rechtsmittelverfahren wird fortgesetzt. II. Den Revisionen der klagenden und beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstg…
Text Begründung: [1] I. Zuletzt wurde das Revisions- und Rekursverfahren mit Beschluss vom 21. 10. 2020, AZ 9 ObA 96/20p, bis zur Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung der Klägerin gemäß § 18 Abs 4 VBO 1995 idF 4. Dienstrechts-Novelle 2019, LGBl 2019/63, unterbrochen und ausgesprochen, dass…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Rechtsmittel der Parteien sind zulässig. [14] Mit der 4. Dienstrechtsnovelle 2019, LGBl Wien 2019/63, ausgegeben am 13. 12. 2019, mit der die die Behandlung von Vordienstzeiten betreffenden Regelungen unter anderem in der DO 1994, der BO 1994 und der VBO 1994 geändert wurden, wurde die …