Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 333,12 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 55,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit 31. 5. 2003 durch Arbeitnehmerkündigung. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (in…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Revision des Klägers kommt keine Berechtigung zu. Die Rechtsauffassung der Vorinstanzen ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der ausführlichen Begründung der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen w…