Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 3.861,71 EUR samt 8,38 % Zinsen seit 1. 8. 2011 zu bezahlen, abgewiesen wird. Die klagende Partei ist verpflichtet, der beklagten Par…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger , der bei der Beklagten vom 24. 1. 1994 bis 31. 7. 2011 angestellt war, begehrt von ihr 3.861,78 EUR sA mit dem Vorbringen, dass das ihm im Zeitraum August 2010 bis Juli 2011 abgerechnete und ausbezahlte Überstundenentgelt von durchschnittlich 643,63 EUR brutto pro Mo…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte ist weiterhin der Ansicht, dass die dem Kläger im letzten Jahr vor dem Ende seines Dienstverhältnisses ausbezahlten Überstunden nicht der Bemessung der Abfertigung zugrunde zu legen seien, weil eine Gleitzeitregelung bestanden habe und die Auszahlung auch für in früheren Perioden geleis…