JudikaturJustizRS0028611

RS0028611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2016

Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Verringerung von mit Betriebsvereinbarung zugebilligten Leistungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - und zwar auch im Wege der authentischen Interpretation der früheren Betriebsvereinbarung - zulässig.

Entscheidungen
8