Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von S 221.614,40 netto sA an weiterer Abfertigung. Er sei vom 5. März 1956 bis 16. Jänner 1972 bei Baumeister Richard W*** beschäftigt gewesen. Am 17. Jänner 1972 sei er auf die beklagte Partei, die den Baumeisterbet…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. In erster Linie stellt sich die Frage, ob es mangels eines entsprechenden Vorbehaltes zu einer Übernahme des Arbeitsvertrages des Klägers mit der Firma W*** durch die Firma R*** gekommen ist. Wie Migsch in DRdA 1967, 231, und in "Abfertigung für Arbeiter und Angestellte"…