Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise dahin Folge gegeben, dass die Entscheidung einschließlich ihres in Rechtskraft erwachsenen Teiles insgesamt wie folgt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien 23.524,77 EUR samt 4 % Zinsen seit 3. Juni 2005 und die mit 6.3…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH hatte als Subunternehmerin für eine weitere GmbH (Generalunternehmerin) die Errichtung eines Kellers für das Wohnhaus der Kläger übernommen. Die Kläger belangten vor dem Erstgericht die Generalunternehmerin in einem (Vor)Verfahren, an dem sich auch die hier bek…
Rechtliche Beurteilung Diese macht in erster Linie geltend, unstrittig sei, dass die Generalunternehmerin den Anspruch der Kläger bzw. das Urteil im Vorverfahren nicht erfüllt oder gezahlt hätte; eine solche Zahlung und Erfüllung sei auch nicht festgestellt worden und damit aber ein Regressanspruch noch nicht entstanden. …