JudikaturJustizRS0027802

RS0027802 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2022

§ 66 StVO ist eine Schutzvorschrift mit sehr erheblicher Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Der Zweck der im § 66 StVO normierten Beleuchtungsvorschriften bezüglich der Fahrräder liegt auch für jeden Laien klar erkennbar unter anderem darin, bei Dunkelheit die Wahrnehmbarkeit von Fahrrädern für andere Verkehrsteilnehmer zu erleichtern.

Entscheidungen
6