Spruch 1) Die Revision wird, soweit sie sich dagegen richtet, daß die zu 10 Cg 13/86 des Landesgerichtes Salzburg geltend gemachte Forderung gegenüber der erstbeklagten Partei dem Grunde nach mit mehr als zwei Dritteln als zu Recht bestehend erkannt wurde, zurückgewiesen. In diesem Umfang findet ein Zuspru…
Text Entscheidungsgründe: Am 5. Dezember 1981 ereignete sich um 1,05 Uhr in Salzburg auf der Alpenstraße in der Nähe der Kreuzung mit der Karl-Emmingerstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen S 105.267 beteiligt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Zweitbeklagten ist daher, soweit sie sich dagegen richtet, daß die zu 10 Cg 13/86 des Erstgerichtes geltend gemachte Forderung gegenüber dem Erstbeklagten dem Grunde nach mit mehr als zwei Dritteln als zu Recht bestehend erkannt wurde, als unzulässig zurückzuweisen. In diesem Umfang…