JudikaturJustizRS0027565

RS0027565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2023

Nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes (§ 1304 ABGB) setzt auch der Ausschluss des Ersatzanspruches nach § 2 Abs 2 AHG ein Verschulden oder besser eine Sorglosigkeit des Amtshaftungsklägers im Umgang mit seinen eigenen Rechtsgütern voraus.

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