Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 9.280,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen von S 1.920,-- und die Umsatzsteuer von S 669,15) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 7.8.1980 ereignete sich gegen 5,45 Uhr in Linz auf der Kreuzung Untere Donaulände - Rechte Donaustraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des Mopeds Puch MV 50, pol. Kennzeichen L 2.031, und Karl A*** als Lenker und Halter des bei der Beklagten haftpflichtversi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagte vertritt den Standpunkt, daß eine Verschuldensteilung von 1 : 4 zu Lasten des Klägers gerechtfertigt wäre. Dies trifft jedoch nicht zu: Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet bei der Verschuldensabwägung die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für…