JudikaturJustizRS0026909

RS0026909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2022

Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.

Entscheidungen
18