Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass es folgendermaßen zu lauten hat: „Die Klagsforderung besteht mit 5.287,50 EUR zu Recht. Die Gegenforderung besteht mit 640,68 EUR zu Recht. Die beklagten Parteien sind daher zur ungeteilten Hand schu…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und teilweise berechtigt. Soweit die Beklagten in der Revisionsbeantwortung erstmals vorbringen, die Verkehrsfläche, aus der die Erstbeklagte kam, sei keine Nebenfahrbahn im Sinne des § 19 Abs 6 StVO gewesen, setzen sie sich in W…