JudikaturJustizRS0026610

RS0026610 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2021

§ 1302 ABGB umfasst nicht nur die Haftung von Mittätern, sondern auch von Nebentätern. Es kommt daher nicht auf ein einverständliches Handeln der Täter an, es genügt die Beteiligung an der Kausalkette.

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