JudikaturJustizRS0026600

RS0026600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2016

In allen Fällen, in denen ein Schaden durch mehrere verursacht wurde, in denen also jeder einzelne zum ganzen Schaden in irgend einer Verhaltensform beigetragen hat, besteht solidarische Haftung (gestützt auf Wolff, Klang Kommentar, 2.Auflage zu § 1302).

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