Spruch 1) Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klagebegehrens mit einem Betrag von S 13.339,47 samt 9 % Zinsen seit 12. Juli 1986 richtet, zurückgewiesen. 2) Im übrigen wird der Revision teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidun…
Text Entscheidungsgründe: Am 7.Februar 1986 ereignete sich gegen 20 Uhr auf der Innviertler-Bundesstraße 137 bei Mauer ein Verkehrsunfall, an dem Johann R*** als Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges der Klägerin, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem Kennzeichen O-423.355 und dem Sattelanhänger mit …
Rechtliche Beurteilung Die vorliegende Revision ist zunächst insoweit als unzulässig zurückzuweisen, als sie sich gegen die Abweisung des Klagebegehrens mit einem Betrag von S 13.339,47 samt 9 % Zinsen seit 12.Juli 1986 richtet, weil in diesem Umfang die Entscheidung des Erstgerichtes als unangefochten in Rechtskraft erwa…