JudikaturJustizRS0026236

RS0026236 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die Beweislastumkehr greift auch bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten Platz. Es muss allerdings nach Lage der Sache der Schluss gerechtfertigt sein, dass der kausal handelnde Schädiger eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Eine solche Sorgfaltspflichtverletzung stellt auch die Lückenhaftigkeit der ärztlichen Dokumentation dar, in der ein Famulant als Assistent aufscheint, während im Prozess behauptet wird, dass Primarius Professor Doktor N assistiert hätte. Verletzt der Arzt seine Dokumentationspflicht in Bezug auf Umstände, die für den Schadeneintritt erheblich sein können, greift Beweislastumkehr Platz.

Entscheidungen
29