JudikaturJustizRS0024788

RS0024788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2018

Klagt der bücherlich Vorkaufsberechtigte gemäß § 1079 2. Satz ABGB den bereits ins Grundbuch gelangten Dritten auf Übertragung des Eigentumsrechtes mit der Begründung, er sei auf Grund eines zur Ausschaltung des Vorkaufsrechtes geschlossenen Scheinvertrages (Schenkungsvertrag, während in Wahrheit ein Kaufvertrag vorgelegen sei) als Eigentümer eingetragen worden, liegen die Voraussetzungen einer Streitanmerkung (Verletzung in einem bücherlichen Recht) vor.

Entscheidungen
3