JudikaturJustizRS0024633

RS0024633 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2010

Wenn das Klagebegehren auf die geschuldete Leistung oder an dessen Stelle auf Leistung eines Geldbetrages lautet (Abfindungsbefugnis), kann der Beklagte gegen diesen Abfindungsbetrag seine Gegenforderungen aufrechnen.

Entscheidungen
5