JudikaturJustizRS0023377

RS0023377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2018

Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer können nur im Fall eigenen Verschuldens seinerseits oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1315 ABGB geltend gemacht werden (JBl 1933,367).

Entscheidungen
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