Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird, soweit es nicht hinsichtlich der - nicht ausdrücklich in den Spruch aufgenommenen, sich aber aus den Entscheidungsgründen des Berufungsgerichtes ergebenden - Teilabweisung des Feststellungsbegehrens hinsichtlich der Haftung der Beklagt…
Text Begründung: Das Erstgericht stellte chronologisch zusammengefasst im wesentlichen, vom Berufungsgericht noch nicht überprüft, fest: Der Kläger begab sich am 5. 7. 1993 in die I. Chirurgie der Landeskrankenanstalten Salzburg, deren Rechtsträger die Erstbeklagte ist, da er bereits den dritten Tag u…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger erstattete eine Revisionsbeantwortung, die verspätet ist. Die vierwöchige Frist ist nur dann eingehalten, wenn die Revisionsbeantwortung innerhalb der Frist an den Obersten Gerichtshof adressiert zur Post gegeben wird oder beim Obersten Gerichtshof einlangt (§ 89 GOG). Die Revisionsbeant…