JudikaturJustizRS0022706

RS0022706 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2023

Liegt das Verschulden des Rechtsanwaltes in der unterlassenen Aufklärung über die Notwendigkeit einer Prozesshandlung, ist über einen daraus abgeleiteten Schadenersatzanspruch der Prozess - auch in den dort in Betracht gekommenen rechtlichen Erwägungen - hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geendet hätte, wenn die Prozesshandlung vorgenommen worden wäre.

Entscheidungen
46