Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die zweitklagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.170,20 EUR (darin 195,03 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Zweitklägerin ist die Mutter des Erstklägers, der an Trisomie 21 leidet und „kein so guter Fahrradfahrer“ war. Auf einem 2,6 m breiten Güterweg, auf dem sich die Kläger mit ihren Fahrrädern befanden, kam es am 13. 7. 2018 zu einem Unfall, bei dem beide Kläger verletzt wurden. D…
Rechtliche Beurteilung [8] Die dagegen gerichtete Revision der Zweitklägerin ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig . Weder in der Zulassungsbegründung noch in der Revision wird eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufgez…