Spruch I. Das mit Beschluss vom 14. 3. 2022, 6 Ob 174/21p, unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt. Der Schriftsatz der klagenden Partei vom 18. 7. 2022 und der Fortsetzungsantrag der Klägerins, soweit er weitere Ausführungen enthält, werden zurückgewiesen. II. Der außerordentlichen Revision wird Folge ge…
Text Begründung: Zu I.: [1] Mit Beschluss vom 14. 3. 2022, 6 Ob 174/21p, wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über den vom Obersten Gerichtshof am 17. 3. 2020 zu 10 Ob 44/19x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochen. Der EuGH hat darüber mi…
Rechtliche Beurteilung [31] Die Revision der Klägerin ist zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt, weil der festgestellte Sachverhalt zur Beurteilung der Rechtssache nicht ausreicht. Zu den Grundlagen des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs [32] 1.1. Im Verfahren war nicht stri…