JudikaturJustizRS0022533

RS0022533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Ein Ersatz frustrierter Aufwendungen könnte nur gefordert werden, wenn der Gebrauchsgegenstand selbst, für den der Aufwand gemacht wurde, beschädigt wurde und deshalb nicht verwendet werden kann.

Entscheidungen
6