Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstklagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 526,14 EUR (darin enthalten 87,69 EUR USt) und der zweitbeklagten Partei die mit 526,14 EUR (darin enthalten 87,69 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu zahl…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Erstkläger betreibt an der Adresse L*, ein Lokal. Der Zweitkläger ist Eigentümer des Gebäudes und Verpächter des Lokals. [2] Am 29. 10. 2016 veranstalteten die Beklagten eine Versammlung (Demonstration), an der mindestens 1.800 bis 3.000 Menschen teilnahmen. Die Ver …
Rechtliche Beurteilung [16] 1. Eine unrichtige Wiedergabe des Parteivorbringens kann nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO begründen. Sie kann allenfalls – wenn das Berufungsgericht Vorbringen übersehen oder missverstanden hat – zu einer Mangelhaftigkeit oder einer unrichtigen rechtlichen Beurt…