JudikaturJustizRS0021879

RS0021879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1999

Besetzen Kraftwerksgegner die im Eigentum der Stromgesellschaft stehende Baustelle, haften sie für den der Gesellschaft entstandenen Folgeschaden, Stehtage des Unternehmers abzugelten.

Entscheidungen
3