JudikaturJustizRS0021735

RS0021735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Bei einem Beförderungsvertrag gilt die Verpflichtung, das körperliche Wohlbefinden des Beförderten nicht zu verletzen, als vertragliche Nebenverpflichtung. Das Verschulden des Erfüllungsgehilfen des Beklagten ist nicht unabhängig von der Beweisregel des § 1298 ABGB vom Kläger nachzuweisen (In Übereinstimmung mit Ehrenzweig, Obligationenrecht 1928 S 297 ff, entgegen Wolff in Klang 2. Auflage Band VI S 90).

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