JudikaturJustizRS0021716

RS0021716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2020

Es obliegt dem Unternehmer, das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind (hier: Hauseindeckung).

Entscheidungen
12