Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Zwischenurteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 2,219.721,60 S sA zu ersetzen, besteht dem Grunde nach…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur noch die Zwischenurteile der Vorinstanzen, mit denen diese über das Zahlungsbegehren des Klägers dem Grunde nach abgesprochen haben. Der Kläger war als Generalunternehmer von der B***** Gesellschaft mbH mit der Errichtung einer Verkau…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist entgegen der Meinung des Klägers schon deshalb gemäß § 502 Abs 1 ZPO zulässig, weil - soweit überblickbar - zur Frage des Mitverschuldens eines Generalunternehmers an dem Schaden, den er infolge eines auf einer schuldhaften Schlechterfüllung des von ihm beauftragten…