Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird im Sinne einer Wiederherstellung des Ersturteils abgeändert. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.745,36 EUR (darin 457,56 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungs…
Text Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 17. 12. 2010 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses zur Beklagten über den 31. 3. 2011 hinaus, hilfsweise, die am 22. 10. 2010 erklärte Kündigung der Klägerin für rechtsunwirksam zu erklären. Sie sei seit 4. 7…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . Gemäß § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 liegt ein Grund, der zur Kündigung berechtigt, insbesondere vor, wenn der Vertragsbedienstete für die Erfüllung seiner Dienstpflichten gesundheitlich ungeeignet ist. In ihrer Revision ist die Klägerin weiterhin der Ansicht, das…