Spruch Der Revision, die im Umfang der Kostenrüge zurückgewiesen wird, wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 7.468,56 (darin S 1.244,76 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der erstbeklagten Partei vom 5.1.1981 bis 15.10.1992 als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie letztlich S 132.734,87 brutto und S 239,06 netto sA an re…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Mit ihren Ausführungen, die Klägerin habe die Verzögerungen der Gehaltszahlungen weiterhin toleriert und hätte, da ihr bekannt gewesen sei, daß ihr Schreiben nicht rechtzeitig gelesen werde, den Austritt überraschend vorgenommen, gehen die Revisionswerber nicht v…