Spruch 1) Die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen. 2) Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 166,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 27,77 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Be…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehemann sind zu je 850/30020 Anteilen, mit welchen untrennbar Wohnungseigentum an einem Haus verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft. Auf ihren Anteilen ist für die Beklagte ein Pfandrecht über S 10.750.000,- und 8,5 % Zinsen, 13,5 % Verzugs- und Zi…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin erhobene Revisionsbeantwortung ist verspätet. Die Revision der Beklagten wurde der klagenden Partei am 18. 1. 2002 zugestellt, sodass die Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung mit 15. 2. 2002 abgelaufen ist. Die Revisionsbeantwortung der Klägerin wurde aber erst am 18. …