JudikaturJustizRS0020739

RS0020739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2024

Beim Finanzierungsleasing gehört die Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauches der Sache zur unabdingbaren Verpflichtung des Leasinggebers im Austauschverhältnis zu den Leasingraten.

Entscheidungen
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