Spruch Für einen Gastaufnahmevertrag ist die örtliche Zuständigkeitsbestimmung für Bestandstreitigkeiten (§ 83 JN) nicht anzuwenden OGH 25. Mai 1977, 1 Ob 558/77 (LG KIagenfurt 2 R 632/76; BG Eberndorf C 57/76)…
Text Der Kläger brachte vor, er habe auf Grund einer Bestellung des (in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften) Beklagten für diesen in seinem Hotel in S für die Zeit vom 13. bis 29. August 1976 drei Doppelbettzimmer zum Vollpensionspreis reserviert, doch sei der Beklagte schon am Tage nach seiner Ank…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger vertritt die Auffassung, daß der Gerichtsstand des § 83 Abs. 1 JN gegeben sei und führt dazu aus, daß der Vertrag zwischen den Beklagten und ihm in der Hauptsache ein Bestandvertrag sei, weil die Zimmervermietung das Wesentliche des ganzen Geschäftes darstelle. Es sei…