JudikaturJustizRS0020480

RS0020480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2019

Die spezielle Regelung der Ansprüche des Mieters auf Ersatz für das Bestandobjekt gemachter Aufwendungen im § 1097 ABGB beziehungsweise im § 10 MRG schließt die Anwendung anderer bereicherungsrechtlicher Grundsätze aus.

Entscheidungen
12