JudikaturJustizRS0020297

RS0020297 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1991

Wird eine unter Eigentumsvorbehalt verkaufte und dem Vorbehaltskäufer übergebene Sache durch Verschulden eines Dritten beschädigt, dann ist zur Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz des Sachschadens gegen den Dritten der Vorbehaltskäufer und nicht der Vorbehaltsverkäufer legitimiert.

Entscheidungen
3