JudikaturJustizRS0020221

RS0020221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2002

Nur bei Verletzung eines dinglichen Vorkaufsrechtes besteht gegen den aus Vorkaufsrecht Verpflichteten auch ein Anspruch auf Naturalersatz, dh auf Verschaffung der Möglichkeit des Erwerbes des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Objektes.

Entscheidungen
3