Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit S 3.309,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen von S 480,- und die Umsatzsteuer von S 257,25) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte dem Beklagten im Jahre 1983 einen Widder mit der Abstammungsnummer 25.711 des TIROLER S*** um S 30.000. Das Tier wurde dem Beklagten gegen Bezahlung des Kaufpreises an den Kläger übergeben. Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihm den Wi…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist im Gegensatz zur Ansicht des Berufungsgerichtes zulässig, weil die Beurteilung der vorliegenden Fragen über den Einzelfall hinausgeht. Nach Ansicht des Klägers genüge es, daß der Vorkaufsberechtigte die Bezahlung des seinerzeit vereinbarten Kaufpreises Zug um Zug ge…