JudikaturJustizRS0020032

RS0020032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2020

Der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB entfällt dann, wenn die Vermögensverschiebung gerechtfertigt ist; das ist nicht nur dann der Fall, wenn sie durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sondern auch dann, wenn sie durch das Gesetz gedeckt ist.

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