Spruch Aufwendungen des Bestandnehmers auf die Bestandsache in der vereitelten Hoffnung, diese kaufen zu können, begrunden einen Anspruch nach § 1041 ABGB. Der Bereicherte bleibt ersatzpflichtig, wenn er die Sache anderweitig veräußert oder verschenkt; das Ausmaß des Ersatzanspruches richtet sich nach sein…
Text Mit der am 29. März 1977 eingelangten Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von 150 000 S samt Anhang und bringt vor, er habe mit Vertrag vom 25. März 1974 das Haus W-Dorf 114 vom Beklagten, der Eigentümer dieses Hauses gewesen sei, gemietet. Im Feber 1975 sei es zwischen den Streittei…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Kläger behauptet, er habe auf Grund eines mündlich abgeschlossenen Kaufvertrages - also offensichtlich in der Annahme, (bücherlicher) Eigentümer der Liegenschaft zu werden - Investitionen über jenen Umfang hinaus vorgenommen, wie er sie (auch) als Mieter getätigt hätte; das …