JudikaturJustizRS0019382

RS0019382 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2020

Der Leasingnehmer ist, anders als der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache, bei Beschädigung des Leasinggegenstandes nicht unmittelbar Geschädigter, sein Schaden ist nicht ersatzfähiger Drittschaden.

Entscheidungen
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