Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, den Beklagten die mit S 3.194,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen S 240, , die USt. S 268,60) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. 6. 1982 ereignete sich im Gemeindegebiet B* ein Verkehrsunfall, an welchem der vom Zweitkläger gelenkte PKW mit dem pol. Kennzeichen T * und der vom Zweitbeklagten gelenkte PKW mit dem pol. Kennzeichen T *, dessen Halter der Erstbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Kläger machen in ihrem Rechtsmittel geltend, daß sie von dem bereits liquidierten Sachschaden abgesehen einen darüber hinausgehenden Schaden an ihrem Vermögen dadurch erlitten hätten, daß sie sich wegen der Totalbeschädigung des geleasten Fahrzeuges auf Grund…