JudikaturJustizRS0019346

RS0019346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2018

Wenn sich ein Vertragsteil bei Abschluß eines Schiedsvertrages vertreten läßt, gilt das in § 577 Abs 3 ZPO verankerte Erfordernis der Schriftlichkeit des Schiedsvertrages auch für die Vollmacht (SZ 10/303).

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