RS0019331 – OGH Rechtssatz
RS0019331 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Übernahme eines Hundes in Wartung und Pflege ist nach den Grundsätzen des Verwahrungsvertrages zu beurteilen. Der Hundeeigentümer haftet für die Verletzung des Verwahrers durch Hundebiß nur im Rahmen des Verwahrungsvertrages.
Schadenersatzansprüche haben innerhalb der Frist des § 967 ABGB geltend gemacht zu werden.