JudikaturJustizRS0019331

RS0019331 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2003

Die Übernahme eines Hundes in Wartung und Pflege ist nach den Grundsätzen des Verwahrungsvertrages zu beurteilen. Der Hundeeigentümer haftet für die Verletzung des Verwahrers durch Hundebiß nur im Rahmen des Verwahrungsvertrages.

Schadenersatzansprüche haben innerhalb der Frist des § 967 ABGB geltend gemacht zu werden.

Entscheidungen
5