RS0019322 – OGH Rechtssatz
RS0019322 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Über die Voraussetzungen, unter denen ein Übergabsvertrag eine gemischte Schenkung darstellt. Eine gemischte Schenkung kann wegen groben Undankes nur hinsichtlich jenes ideellen Anteils widerrufen werden, der als geschenkt anzusehen ist.