JudikaturJustizRS0019322

RS0019322 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2011

Über die Voraussetzungen, unter denen ein Übergabsvertrag eine gemischte Schenkung darstellt. Eine gemischte Schenkung kann wegen groben Undankes nur hinsichtlich jenes ideellen Anteils widerrufen werden, der als geschenkt anzusehen ist.

Entscheidungen
39